Allgemeine Geschäftsbedingungen
zum Beherbergungsvertrag vom Ferienhaus im Königswinkel, Inh. Franziska Klöckner-Baumann, Alatseestr.9, 87629 Füssen.
Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit dem Ferienhaus im Königswinkel Inhaberin Franziska Klöckner-Baumann (nachfolgend: Beherbergungsbetrieb) geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden. Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.
1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien
1. Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Gästebeherbergung sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen.
1.2 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
1.3 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
1.4 Der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande (Buchungsbestätigung per Email oder Brief). Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Der Beherbergungsbetrieb kann sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche Tourist-Information, Internet-Reise-Portale, etc.) vertreten lassen.
1.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, das dieser innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter annehmen kann. Während dieser Frist sind der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Anzahlung oder der kompletten Buchungssumme) gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter erfolgen.
1.6 Vertragspartner sind der Gast und der Beherbergungsbetrieb. Bucht ein Gast oder ein Dritter für mehrere Personen, so steht der Buchende, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat, für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen ein.
2. Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten
2.1 Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebs
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die gebuchte Unterkunft wird vom Leistungsträger am Anreisetag grundsätzlich bis 24.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Leistungsträger über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren. Wurde von Seiten des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet, so wird die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus freigehalten.
2.2 Leistungspflichten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes gegenüber Dritten. Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen (wenn nicht anders vereinbart).
2.3 Preise und Preisanpassung
Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein. Die Preise können vom Beherbergungsbetrieb geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Leistungen des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.
2.4 Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes
Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und der weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Person in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Gast dem Beherbergungsbetrieb eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Gast berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den Beherbergungsbetrieb erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat. Die Mitnahme von Haustieren ist generell untersagt.
3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen grundsätzlich spätestens bis zum Tag der Anreise unmittelbar an den Beherbergungsbetrieb zu überweisen. Um die Buchung zu garantieren wird eine Anzahlung von € 500,00 bei Buchung fällig.
Die Restzahlung des Buchungspreises ist 4 Wochen vor Anreise fällig.
4. Leistungsänderung oder Abweichung
Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die Abweichung eine sachliche Rechtfertigung besteht. Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel dann vor, wenn der Leistungsträger dem Gast bei einer Beherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt, weil der gemietete Raum unbenutzbar geworden ist oder wichtige betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen. Der Beherbergungsbetrieb oder sein Vertreter sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung zu informieren. Dem Gast ist ggf. die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung zu geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist, die nicht vom Beherbergungsbetrieb zu vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung anzubieten. Ist bei einer Beherbergungsleistung der Beherbergungsbetrieb aus dringenden Gründen gezwungen, eine Stornierung vorzunehmen, so ist dieser verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Gast unverzüglich ein anderes, mindestens gleichwertiges Quartier erhält. Erfolgt die Stornierung erst am Anreisetag oder erfährt der Gast erst bei Anreise von der Stornierung, hat der Beherbergungsbetrieb innerhalb einer Frist von 4 Stunden für ein Ersatzquartier zu sorgen. Mögliche entstehende Mehrkosten für ein Ersatzquartier gehen zu Lasten des jeweiligen Leistungsträgers. Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbes. Minderung und Schadensersatz) unberührt.
5. Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise
5.1 Rücktritt des Gastes
Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises grundsätzlich bestehen. Der Beherbergungsbetrieb wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Beherbergungsbetrieb diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Beherbergungsbetrieb die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen. Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Gast an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlende Richtwerte anerkannt: Gebuchte Leistung: Quote: - Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 % - Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben. Um unseren Mehraufwand auszugleichen berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von 10 % vom Buchungspreis. Bei einer Neubelegung berechnen wir lediglich die 10% der Buchungssumme als Stornogebühr. Es wird zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts dringend der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
5.2 Rücktritt / Kündigung des Beherbergungsbetriebs
Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebs besteht dann, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend): - die Nichterbringung einer fälligen Leistung - die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände - eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung, - die Buchung einer Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder des Zwecks oder - wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs oder seiner Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich des Beherbergungsbetriebs herrührt. Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
Mehr zur Reiseversicherung
5.3 Aus aktuellem Anlass (Corona-Virus)
Alle Buchungen, die in den Zeitraum eines staatlich angeordneten „Beherbergungsverbotes“ fallen dürfen wir leider nicht durchführen und wir müssen den betreffenden Gästen leider absagen. Eine Stornierung für die Übernachtungen in diesem Zeitraum ist für unsere Gäste deshalb kostenfrei und ohne Stornokosten. Und sollte ein Gast bereits bezahlt haben, überweisen wir den vollen Betrag selbstverständlich zurück. Wenn nach dem angekündigten Ende eines erneuten "Beherbergungsverbotes" die Vorsorgemaßnahmen des Bayerischen Staatsministeriums nicht verlängert werden, treten automatisch wieder unsere Stornobedingungen in Kraft.
6. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf die volle Buchungssumme unberührt. Der Beherbergungsbetrieb wird sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen.
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7. Haftung
7.1 Haftung für vertragliche Verpflichtungen
Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei Auftreten von Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs, wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
7.2 Parkplatzschäden
Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Beherbergungsbetriebs zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Beherbergungsbetriebs entsteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits. Ziff. 7.1 gelten entsprechend.
7.3 Grundsätzlich sind die Leistungen, wie Internet/WLAN/LAN, Stellplatz für Fahrräder, Autoparkplatz und Königscard nicht Bestandteil des Preises, sondern Annehmlichkeiten, die für Sie kostenfrei (gratis) sind und somit von einer Haftung und Preisminderung ausgeschlossen.
8. Verjährung
8.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb, gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgenommen Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung – verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln.
8.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Anspruch begründenden Umständen und dem Beherbergungsbetrieb als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
8.3 Schweben zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Beherbergungsbetrieb die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. Datenschutz
9.1 Der Beherbergungsbetrieb erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.
9.2 Der Gast hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
9.3 Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten auch an Dritte weiterzugeben.
9.4 Der Beherbergungsbetrieb ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber dem Beherbergungsbetrieb erklärt werden.
10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Beherbergungsbetrieb und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
10.3 Klagen gegen den Beherbergungsbetrieb sind an dessen Sitz zu erheben.
10.4 Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Beherbergungsbetriebs maßgebend.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienunterkunft unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.